Sachstand Bagatellgrenze - ab 01.01.2020

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2020 eine Bagatellgrenze von über 50 € für das Einkaufen mit der Mehrwertsteuer- Rückerstattung an der Schweizer Grenze festgesetzt. ( § 6 Abs. 3a UstG )

Kaufsummen für Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen (7% oder 19% ) können auf einem Beleg zusammengerechnet werden.

Die Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgt ab 50,01 Euro.

 

Alte ( bis 31.12.2019 ) Mehrwertsteuerrückerstattungsformulare können nach wie vor eingelöst werden.